Ich arbeite mit meinen PatientInnen im Einzelsetting.

Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten, beginnt und endet pünklich, um für nachfolgende PatientInnen auch einen pünklichen Beginn zu ermöglichen.


Das Honorar für die Therapie vereinbaren wir persönlich. Für StudentInnen und Menschen in besonderen Situationen gibt es auch vergünstigte Tarife.

Die Therapiestunden finden üblicherweise ein- bis zweimal wöchentlich statt.


Falls Sie die vereinbarte Stunde nicht einhalten können, vereinbaren wir gemeinsam- zu Beginn der Therapie- eine Absageregelung:

Bis 24 Stunden vor der Therapiestunde telefonisch abgesagte Einheiten werden nicht- in kürzerem Abstand zum Termin abgesagte Stunden werden voll- verrechnet.


Für alles in der Therapie Anvertraute besteht Verschwiegenheit. Über erst 2019 gesetzlich beschlossene Ausnahmen im Rahmen der Etablierung des Gewaltschutzpaketes informieren Sie die unten angeführten Homepages.


Rechtlicher Hinweis:

Der Beruf des/der Psychotherapeuten/in wurde durch das Psychotherapiegesetz in Österreich erstmals 1990 genau beschrieben und unterliegt Bestimmungen, welche unter anderem die Ausbildung und die Berufspflichten umfassen. Besonders erwähnenswert für die therapeutische Arbeit und das zugrunde liegende Vertrauen zwischen Patient und Therapeut ist die Regelung der Verschwiegenheit im § 15. Psychotherapiegesetz allgemein bzw. Psychotherapiegesetz §15